Praktikum im Rechtsdienst der Schweizerischen Bundeskanzlei in Bern. Unterstützung bei der Qualitätssicherung, Rechtsgutachten und Projekten im Bereich des öffentlichen Rechts.
Die Schweizerische Bundeskanzlei unterstützt den Bundesrat bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Sitzungen. In der Sektion Recht des Kanzleiamts geht es darum, rechtliche Fragen zu klären, Gutachten zu verfassen und administrative Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung zu übernehmen.
Aufgaben
- Bearbeitung von Angelegenheiten des Bundesrats, der Departemente und der Bundeskanzlei im Rahmen des Qualitätssicherungsauftrags der Sektion Recht.
- Erstellung von Rechtsgutachten im Kontext von Vernehmlassungen und gemeinsamen Berichten.
- Unterstützung bei Projekten zur umfassenden Erneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen.
- Klärung rechtlicher Fragen in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Vernehmlassungsverfahren, Publikationsrecht, Datenschutz und IT-Recht sowie Anwendung von Richtlinien für Bundesratsangelegenheiten.
- Administrative und paralexale Unterstützung der Sektion.
Anforderungen
- Abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaften an einer Universität oder Fachhochschule.
- Fundierte Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht.
- Schnelle Auffassungsgabe sowie analytische, redaktionelle und organisatorische Kompetenzen.
- Aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch).
Von Vorteil
- Interesse an abwechslungsreichen Aufgaben, die interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern.
- Sicherer Umgang mit IT-Tools.
Was das Unternehmen bietet
- Möglichkeit, für die Schweiz zu arbeiten und zum Erfolgsmodell Schweiz beizutragen.
- Förderung von Vielfalt durch Chancengleichheit, Kompetenzentwicklung und die Integration unterschiedlicher Perspektiven.
- Unterstützung der Gesundheit am Arbeitsplatz durch Beratung bei körperlichen und psychischen Belastungen.
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.