Neurologin/Neurologe (FMH) für das Zentrum für Schlafmedizin am Kantonsspital Baselland in Liestal. Die Stelle ist teilzeit (40 %) und kombiniert klinische Arbeit mit Befundung im Homeoffice.
Aufgaben
- Durchführung und Therapie schlafmedizinischer Störungen
- Auswertung von Schlafaufzeichnungen (PSGs) und Durchführung von Sprechstunden, einschließlich CPAP-Anpassungen
- Enge Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen der Schlafmedizin
- Beitrag zur Optimierung klinischer Abläufe und Qualitätsstandards
- Möglichkeit zur homeoffice-basierten Auswertung von Schlafstudien
Anforderungen
- Facharzttitel Neurologie (FMH)
- Ausgeprägtes Interesse an der Schlafmedizin und die Bereitschaft, sich in diesem Feld weiterzuentwickeln
- Teamorientierte und engagierte Arbeitsweise
- Begeisterung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit
Von Vorteil
- Fähigkeitsausweis Schlafmedizin SGSSC
Was das Unternehmen bietet
- Geregelte Arbeitszeiten ohne Nacht- oder Wochenenddienste für eine gute Work-Life-Balance
- Teilzeitpensum von 40 %, ideal zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Attraktive Vergütung entsprechend der Position eines Leitenden Arztes
- Offene Kommunikationskultur und gegenseitige Wertschätzung
- Kollegiales, interdisziplinäres Team
- Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung
- Mindestens 5 Wochen Ferien, Treueferien sowie 11 bezahlte Feier- und Brückentage
- Vergünstigte Kita am Standort, volle Erziehungszulagen und bezahlte Kurzabsenzen bei Notfall-Betreuung
- Umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Über das Unternehmen
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) mit seinen Standorten Bruderholz, Laufen und Liestal sichert die medizinische Grundversorgung von rund 280'000 Menschen im Baselbiet. Das Spital beschäftigt circa 3'500 Mitarbeitende.
- Offene Kommunikation und gegenseitige Wertschätzung
- Kollegiales, interdisziplinäres Team
- Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung
- Geregelte Arbeitszeiten ohne Nacht- oder Wochenenddienste
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.