Die Stadt Schlieren sucht eine Fachperson für Baurecht und Baubewilligungen (80–100 %). Die Stelle umfasst die Prüfung von Gesuchen, die Beratung von Bauherren und die Mitwirkung an der digitalen Transformation der Bauverwaltung.
In der Abteilung Bau und Planung steuert und lenkt die Stadt Schlieren die räumliche und bauliche Entwicklung. Das Team vollzieht einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft durch die Digitalisierung der Abläufe von Baugesuchen.
Aufgaben
- Selbständige Bearbeitung und Prüfung von Baugesuchen in allen Phasen
- Verfassen von Baubewilligungen
- Beratung von Planenden und Bauherrschaften in baurechtlichen Fragestellungen
- Durchführung von Baukontrollen
Anforderungen
- Ausbildung und Berufserfahrung im Hochbaubereich mit guten technischen sowie kaufmännischen Kenntnissen oder Berufserfahrung in einer öffentlichen Bauverwaltung
- Fundiertes Fachkenntnisse im Planungs- und Baurecht des Kantons Zürich
- Selbständige Arbeitsweise, sicheres Auftreten und gute IT-Kenntnisse
- Ausgeprägtes Dienstleistungsbewusstsein sowie Durchsetzungsvermögen
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in der deutschen Sprache
Was das Unternehmen bietet
- Anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
- Ein aufgestelltes und motiviertes Team
- Mitgestaltungsmöglichkeiten mit dem Team zusammen den Bereich in die digitale Zukunft zu führen
- Gute Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderung, um sich weiterzuentwickeln
- Sehr fortschrittliche Sozialleistungen und ein moderner Arbeitsplatz inmitten der Stadt Schlieren
Über das Unternehmen
Schlieren ist eine dynamische, wachsende Stadt im Limmattal mit rund 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Stadt bietet ein professionelles Umfeld, um sehr gute Leistungen zu erbringen.
- Schlieren ist eine dynamische, wachsende Stadt im Limmattal mit rund 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Die Stadt bietet ein professionelles Umfeld, um sehr gute Leistungen zu erbringen.
Bewerbung
Einzureichende Unterlagen:
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.