Qualifizierungsingenieur (w/m/d) - Reinraum- und Lüftungsanlagen
BakerHicks AG, Zweigniederlassung Zürich · Basel
Aufgaben
Planung und eigenverantwortliche Leitung von Qualifizierungsaktivitäten von Reinräumen, GMP-Zonen und Lüftungsanlagen.
Praktische Durchführung von Lüftungsqualifizierungen, einschließlich Integritätstests von HEPA-Filtern, Reinraumklassifizierungen, Partikelmonitorung, Erholzeitmessungen und Bestimmung der Luftwechselrate.
Durchführung von thermischen Qualifizierungen sowie Mapping von Kühl- und Klimaschränken bzw. -räumen.
Erstellung von GMP-Dokumenten wie QPPs, SOPs sowie Qualifizierungsplänen und -Reports für die Phasen DQ, IQ, OQ und PQ.
Sicherstellung der Einhaltung behördlicher und regulatorischer Vorgaben im operativen Betrieb.
Bewertung technischer Änderungen an Anlagen hinsichtlich ihres Einflusses auf den qualifizierten Zustand.
Sichere Anwendung einer elektronischen Qualifizierungs- und Validierungssoftware.
Gewissenhafte Bearbeitung von Deviations, Changes und CAPAs.
Klare und kontinuierliche Projektkommunikation mit allen Stakeholdern.
Anforderungen
Abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ingenieurwissenschaftliches Studium.
Mindestens 3 Jahre Berufs- und Projektierungserfahrung in der pharmazeutischen Industrie.
Fundierte Kenntnisse im GMP-regulierten Umfeld.
Praktische Erfahrung in der Umsetzung technischer GMP-Anforderungen der Zulassungsbehörden für Mediensysteme.
Sichere Beherrschung von Deutsch und Englisch.
Was das Unternehmen bietet
Überstunden sind voll kompensierbar.
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen eines Gleitzeitmodells mit Blockzeiten.
Möglichkeit zu europäischen Projekteinsätzen.
Rabattangebote im Stücki Center Basel.
Umfassende Spesenregelung zur Aufwandserstattung.
Mitarbeiter werben Mitarbeiter Programm.
2 verschiedene Pensionskassenlösungen (jährlich wechselbar).
U-Abo für Pendler.
Flache Hierarchien.
Homeoffice.
Höchster Standard für Arbeitssicherheit.
25 Urlaubstage.
Volle Lohnzahlung im Krankheitsfall bis zum 30. Tag.
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.