Rocken® sucht eine IT-Fachkraft für den digitalen Arbeitsplatz in Bern. Die Position umfasst 1st/2nd-Level-Support für M365, operative Umsetzung von Lösungen und Endanwenderschulung.
Die Fachkraft für den digitalen Arbeitsplatz ist Teil eines erfahrenen Teams, das Kunden seit vielen Jahren betreut. Der Fokus liegt auf der operativen Realisierung von Lösungen sowie der Sicherstellung eines reibungslosen IT-Supports für die Nutzer.
Aufgaben
- Ersten und zweiten Support für M365-Collaboration-Tools und weitere IT-Anwendungen leisten
- Eingehende Tickets zu Störungen und Serviceanfragen zeitnah und effizient bearbeiten
- Benutzerkonten verwalten sowie Onboarding- und Offboarding-Prozesse in M365 durchführen
- Standardkonfigurationen pflegen und neue Anwendungen sowie Services im digitalen Arbeitsumfeld rollen
- Endanwender in der Nutzung der Systeme schulen und im täglichen Arbeitsalltag unterstützen
- Sich aktiv in klar definierten Projektrollen einbringen und Lösungen nach vorgegebenen Architekturen umsetzen
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung im Informatikbereich, etwa durch eine Lehre oder Fachschule
- Praktische Erfahrung im IT-Support, idealerweise im 1st- und 2nd-Level-Bereich
- Sichere Kenntnisse in Microsoft 365, insbesondere in den Anwendungen Teams, SharePoint und OneDrive
- Sehr gute mündliche und schriftliche Deutsch- sowie Englischkenntnisse
Von Vorteil
- Grundlegende Kenntnisse in Power Apps und Power Automate
- Vertrautheit mit Entra ID, Active Directory und Intune
Über das Unternehmen
Rocken® verbindet technische Leidenschaft mit hohen Qualitätsansprüchen. Das Unternehmen arbeitet mit flachen Hierarchien und fördert eigenverantwortliches Handeln. Dabei steht stets die Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg, dem Wohl der Mitarbeiter und dem Schutz der Umwelt im Mittelpunkt.
- Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Mensch und Umwelt
- Flache Hierarchien und eigenverantwortliches Arbeiten
- Kombination aus technischer Begeisterung und Qualitätsbewusstsein
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.