Der Kanton Aargau sucht eine Integrationsberaterin oder einen Integrationsberater (80–100 %), die bzw. der Arbeitssuchende bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration begleitet und mit Behörden zusammenarbeitet.
In dieser Position unterstützt das Unternehmen Sozialhilfebeziehende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge dabei, eine dauerhafte Stelle zu finden. Die Beratung erfolgt im Auftrag von Gemeinden und Sozialdiensten, wobei die Fachperson die Gesamtverantwortung für die Fallführung übernimmt und individuelle Strategien zur Arbeitsintegration erarbeitet.
Aufgaben
- Verantwortungsvolle Begleitung von Personen auf dem Weg zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.
- Pflege der Zusammenarbeit mit den Auftraggebenden.
- Durchführung von Akquise- und Vermittlungstätigkeiten.
- Tragen der Gesamtverantwortung der Fallführung.
- Erstellung individueller Integrationsstrategien gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten.
- Überwachung der Wirksamkeit arbeitsmarktlicher Ziele.
- Proaktive Einbindung von Versicherungen, Gemeinden, Anbietern, Arbeits- und Berufsberatungen in die Beratung.
- Dokumentation sämtlicher Gespräche und Entscheidungen im AVAM-System.
- Erarbeitung der nötigen Vereinbarungen und Bereitstellung erforderlicher Berichte.
- Konsequente Umsetzung der Weisungen, Regelungen und Abläufe des SECO.
- Aktive Mitwirkung bei der Verhinderung von Missbräuchen.
Anforderungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung (EFZ) im gewerblich-industriellen, sozialen oder kaufmännischen Bereich.
- Weiterbildung als HR-Fachfrau/-mann oder Sozialversicherungsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis.
- Weiterbildung in der Arbeitsintegration.
- Mehrjährige Erfahrung in integrierter Fallführung und Beratung von Arbeitssuchenden.
- Kenntnisse des Arbeitsmarktes.
- Kenntnisse der Sozialversicherungen im AVIG und IVG.
Über das Unternehmen
Das Amt vollzieht Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Hauptaufgaben umfassen Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden sowie Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen.
- Das Amt vollzieht Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG).
- Hauptaufgaben umfassen Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden sowie Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen.
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.