Behördenmitglied KESB 80%

Stadt Buelach · Bülach

Die Stadt Bülach sucht ein Behördenmitglied für die KESB (80%), das Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz leitet und Entscheidungen trifft. Standort ist Bülach.

Als Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vertreten Sie die Region Bülach-Nord, die aus 16 Gemeinden besteht. Die Stelle ist in der traditionsreichen Stadt Bülach angesiedelt, die sich zum wachsenden Zentrum des Zürcher Unterlands entwickelt hat.

Aufgaben

  • Leitung von Verfahren nach dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Durchführung von Anhörungen und Erstellung von Entscheiden
  • Fällung von Einzelentscheiden sowie Mitwirkung an kollegialen Beschlüssen der Behörde
  • Anweisung, Beratung und Kontrolle der Tätigkeit von Betreuerinnen und Betreuern

Anforderungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Recht, Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Gesundheitswesen oder Treuhand
  • Mehrjährige Berufserfahrung in einem der genannten Fachbereiche
  • Schweizer Staatsbürgerschaft (gesetzliche Voraussetzung)
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, präzise und selbstständige Arbeitsweise sowie sichere IT-Kenntnisse
  • Resiliente, durchsetzungsstarke und ehrliche Persönlichkeit mit sicherem Auftreten

Von Vorteil

  • Bereits Erfahrung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
  • Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit und Freude am Umgang mit Menschen

Was das Unternehmen bietet

  • Attraktive Anstellungsbedingungen mit verschiedenen lohnbezogenen Vorteilen
  • Vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeit in einem interdisziplinären Umfeld
  • Engagiertes und kompetentes Team, das den offenen Austausch fördert
  • Wertschätzende Unternehmenskultur

Über das Unternehmen

Die Verwaltung der Stadt Bülach zeichnet sich durch eine Kultur aus, die stark auf Kundenorientierung und die Wertschätzung der Mitarbeitenden setzt.

  • Kundenorientierung als zentraler Wert
  • Wertschätzender Umgang mit den Mitarbeitenden

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Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.