Die Stadt Dübendorf sucht eine Bereichsleitung für die Berufsbeistandschaft (80%). Die Leitung einer spezialisierten Fachstelle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Auftrag der Stadt Dübendorf. Nachfolgeregelung für die Leitung der Fachstelle gesucht.
Das Unternehmen sucht eine Führungskraft, die eine spezialisierte Fachstelle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Auftrag der Stadt Dübendorf leitet. Die Position dient der Nachfolgeregelung für die aktuelle Leitung der Fachstelle.
Aufgaben
- Fachliche, personelle und organisatorische Leitung des Bereichs Berufsbeistandschaft
- Qualitätssicherung, Controlling und Prozessverantwortung QMS
- Budgetverantwortung sowie Mitwirkung bei Jahresrechnung und Geschäftsbericht
- Vorbereitung von Stadtratsgeschäften für den Bereich
Anforderungen
- Tertiäre Ausbildung, vorzugsweise in Sozialer Arbeit oder Rechtswissenschaften
- Berufserfahrung im Erwachsenenschutz
- Führungserfahrung
- Teamentwicklung und -förderung
- Affinität für Digitalisierungsprozesse
Was das Unternehmen bietet
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Home Office ab 50% Pensum
- 5 Wochen Ferien (6 Wochen ab 60. Altersjahr)
- Finanzielle und zeitliche Unterstützung für Fort- und Weiterbildungen
- Interne Weiterbildungen (Pensionierungsseminar, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz)
- Geschenke zu besonderen Anlässen (Geburt, Hochzeit, runder Geburtstag, Geburtstag)
Über das Unternehmen
Das Unternehmen fördert Teamarbeit und Wertschätzung als Motivator. Die Arbeitskultur ist geprägt von Teamgeist und respektvollem Miteinander. Es herrscht eine Kultur des Austauschs, in der die Stimme zählt. Flexible und anpassungsfähige Arbeitsweise sowie Innovation und Digitalisierung sind wegweisend.
- Teamarbeit und Wertschätzung als Motivator
- Arbeitskultur geprägt von Teamgeist und respektvollem Miteinander
- Kultur des Austauschs, in der die Stimme zählt
- Flexible und anpassungsfähige Arbeitsweise
- Innovation und Digitalisierung als wegweisend
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.