Bindella sucht eine Kochkraft für den Fine-Dining-Bereich in Zürich. Die Position umfasst die Zubereitung von à-la-carte-Gerichten und die Einhaltung strenger Qualitäts- und Hygienestandards.
Das Unternehmen sucht eine erfahrene Fachkraft, die für die Vorbereitung und Präsentation von à-la-carte-Gerichten im Fine-Dining-Segment verantwortlich ist. Die Rolle zielt darauf ab, die hohen kulinarischen Standards zu wahren und die täglichen Küchenprozesse effizient zu steuern.
Aufgaben
- Zubereitung und Anrichten von à-la-carte-Gerichten mit Schwerpunkt auf Fine Dining
- Herstellung von Basiszutaten wie Saucen, Entremets und Garde-manger-Produkten
- Einrichten der Mise en Place für den täglichen Betrieb sowie das wöchentlich wechselnde Menü
- Sicherstellung der Einhaltung aller internen Küchenprozesse
- Gewährleistung der geforderten hohen Qualitätsniveaus
- Strikte Befolgung der Hygienevorschriften gemäß Lebensmittelgesetz für Küche und Lager
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Koch oder zur Köchin
- Fundiertes Fach- und Produktwissen, vorzugsweise in der italienischen Küche
- Selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und hohe Belastbarkeit
- Saubere Arbeitsweise und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
- Gute Deutschkenntnisse sowie gute Italienisch- oder Englischkenntnisse
Was das Unternehmen bietet
- 20 % Rabatt in den Restaurants, dem Weingeschäft und der Konditorei
- Überdurchschnittliche Pensionskassenleistungen im Branchenvergleich
- Nutzung der Ferienwohnung auf dem Weingut Vallocaia in der Toskana
- Umfangreiche interne Schulungsprogramme
- Unterstützung bei der beruflichen Weiterentwicklung und Sprachkursen
- Günstige Reka-Gutscheine für Urlaub, ÖV, Hotels und Freizeitaktivitäten in der Schweiz
- Rabatte bei verschiedenen Partnerunternehmen
Über das Unternehmen
Bei Bindella steht eine Unternehmenskultur im Mittelpunkt, die Freude, Qualität und Gemeinschaft zentral in den Vordergrund stellt.
- Fokus auf Genuss, hohe Qualität und gemeinsames Miteinander
Quelle: öffentlich zugängliche Karriereseite des Arbeitgebers. Batchly ist nicht der Arbeitgeber und steht nicht notwendigerweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen.